Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der fodjan GmbH, Großenhainer Straße 101, 01127 Dresden (nachfolgend: „fodjan“) als Anbieter bestimmter Softwaredienste im Wege von Software as a Service und dem Kunden (nachfolgend: „Nutzer“) über die zeitlich befristete Inanspruchnahme dieser Dienste.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als fodjan ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn fodjan in Kenntnis der AGB des Nutzers die geschuldeten Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von fodjan maßgebend.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Nutzer gegenüber fodjan abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der Software von fodjan (nachfolgend „Software“) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung ihrer Funktionalitäten über das Internet mittels eines Internetbrowsers oder der App von fodjan auf einem mobilen Endgerät des Nutzers einschließlich der Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von fodjan (nachfolgend auch „Dienst“ genannt). Zu diesem Zweck richtet fodjan die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Nutzer erreichbar ist.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website unter https://fodjan.de bzw. innerhalb der App. fodjan entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
(3) Der Vertragsschluss außerhalb des Internetangebotes von fodjan erfolgt gemäß den jeweils getroffenen Absprachen zwischen den Parteien auf der Grundlage des Angebots von fodjan bzw. eines von den Parteien schriftlich vereinbarten Vertrages.
(4) Bei einem Vertragsschluss über das Internet gibt fodjan mit der Präsentation der Software einschließlich der Bereitstellung der Möglichkeit zum Vertragsschluss ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde durch Anklicken des entsprechenden Bestellbuttons das Angebot über das jeweilige Softwareprodukt annimmt. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Nutzer noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
(5) Bei einer Inanspruchnahme des Dienstes über die App von fodjan stellt deren Bereitstellung zum Download im jeweiligen App Store ein verbindliches Vertragsangebot dar, welches der Nutzer durch das Herunterladen der App sowie der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt. fodjan stellt die App in einer unentgeltlichen Version zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, innerhalb der unentgeltlichen Version auf eine entgeltliche Version zu wechseln. Vor dem Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der entgeltlichen Version erhält der Nutzer innerhalb der App eine Mitteilung über die entstehenden Kosten sowie die weiteren relevanten Details. Erst hiernach besteht die Möglichkeit, die entgeltliche Version durch Bestätigung des entsprechenden Buttons in Anspruch zu nehmen.
§ 3 Pflichten von fodjan
(1) fodjan ist verpflichtet, dem Nutzer die Software gem. § 2 Abs. 1 bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn dem Nutzer der Dienst in einem Monatsmittel (30 Tage) von 99% zur Verfügung steht.
(2) Zusätzlich stellt fodjan dem Nutzer die für die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes erforderliche Menge an Speicherplatz auf seinem Server bereit.
(3) fodjan räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht zur Online-Nutzung des Dienstes einschließlich der für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen Vervielfältigungen ein. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern des Nutzers. Eine physische Überlassung der Software an den Nutzer erfolgt nicht. Die Nutzung des Dienstes ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen beschränkt. Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Dienst von fodjan Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Nutzer somit ausdrücklich untersagt.
(4) fodjan wird auftretende Fehler der Software nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessener Zeit beheben. Ein Fehler der Software liegt insbesondere vor, wenn die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen teilweise oder insgesamt nicht zur Verfügung stehen oder der Ablauf der Software unkontrolliert abbricht.
(5) fodjan stellt dem Nutzer eine Bedienungsanleitung in Form einer Hilfefunktion innerhalb des Dienstes oder in Form einer gesonderten elektronischen Dokumentation, die der Nutzer online abrufen und sich bei Bedarf ausdrucken kann, zur Verfügung.
(6) fodjan ist nicht verpflichtet, die Software auf einem eigenen Server bereitzuhalten. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet fodjan jedoch nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Nutzer zur vollständigen Vertragserfüllung.
(7) Der Nutzer hat die Möglichkeit, auf den von fodjan genutzten Servern Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Software zugreifen kann. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Nutzer selbst verantwortlich. Verarbeitet der Nutzer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. fodjan wird die vom Nutzer übermittelten personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Nutzers verarbeiten.
(8) fodjan trifft die erforderlichen technischen sowie organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz seiner Systeme. fodjan schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die vom Nutzer auf dem Server von fodjan gespeicherten Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe Dritter. fodjan ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere regelmäßige Updates, Schutz gegen schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.
§ 4 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen der von ihm zur Nutzung des Dienstes vorgesehenen Hardware und dem von fodjan definierten Datenübergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums) herzustellen. Gleiches gilt für die Installation und den Betrieb der beim Nutzer erforderlichen Zugriffssoftware (Internetbrowser, App).
(2) Der Nutzer hat Vorkehrungen gegen unberechtigte Zugriffe Dritter auf die Software zu treffen. Er ist zudem verpflichtet, seine Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor deren Zugriff aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist. Das persönliche Kennwort ist in regelmäßigen Abständen zu ändern.
(3) Dem Nutzer ist eine Umarbeitung, Änderung, Vervielfältigung oder Dekompilierung der Software nicht gestattet, soweit diese nicht durch §§ 69d, 69e Urheberrechtsgesetz erlaubt sind.
(4) Unbeschadet der Verpflichtung von fodjan gem. § 3 Abs. 8 ist der Kunde selbst für die Eingabe, Sicherung und Pflege seiner zur Nutzung des Dienstes erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, Mängel des Dienstes, insbesondere der Software, unter Beschreibung des Zeitpunkt des Auftretens sowie der näheren Umstände fodjan unverzüglich anzuzeigen.
§ 5 Nutzungsrechte zugunsten fodjans
(1) Die vom Nutzer auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Anwendungsdaten stehen in alleiniger Verfügungsbefugnis des Kunden. Hierbei handelt es sich um die vom Nutzer durch die Nutzung des Dienstes erzeugten und/oder die zur Nutzung des Dienstes erforderlichen Daten.
(2) Der Nutzer räumt fodjan zunächst das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte zu speichern und dem Nutzer bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.
(3) Darüber hinaus räumt der Nutzer fodjan ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbefristetes sowie unentgeltliches Nutzungsrecht an den Anwendungsdaten insbesondere zum Zweck der Verbesserung und Weiterentwicklung des Dienstes ein. Davon ausgenommen sind personenbezogene Daten, für die § 3 Abs. 7 gilt.
§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen ist nach Wahl des Nutzers zu den von fodjan angebotenen Intervallen nach Rechnungslegung zu leisten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
(2) fodjan ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen schriftlich oder per E-Mail mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten zum darauf folgenden Monatsbeginn zu ändern. Der Nutzer hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Ankündigung in Textform zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird fodjan den Nutzer zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
§ 7 Haftung
(1) fodjan haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet fodjan nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalspflicht“). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
(2) Bei einer Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung fodjans auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen er nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
(3) fodjan haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Nutzer angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von fodjan zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.
(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn fodjan eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter, deren sich fodjan zur Vertragserfüllung bedient.
(6) Für vom Nutzer erstellte Inhalte übernimmt fodjan nicht die inhaltliche Verantwortung. Für fodjan besteht keine Pflicht, die gelieferten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
(7) Sollten die vom Nutzer auf den vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeicherten Inhalte Rechtsverstöße enthalten, so stellt er fodjan von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst.
§ 8 Abänderungsvorbehalt
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist fodjan berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen: fodjan wird dem Nutzer die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Nutzer mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Widerspricht der Nutzer nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. fodjan wird den Nutzer mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist entspricht dem Zeitraum der vom Nutzer gewählten Zahlungsperiode (§ 6 Abs. 1). Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Unabhängig davon endet im Falle einer dem Nutzer zeitlich befristet eingeräumten unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit zu Testzwecken der Vertrag mit Ablauf des jeweils vereinbarten Testzeitraumes, es sei denn, dass der Nutzer sich für die entgeltliche Fortsetzung des Nutzungsvertrages entscheidet, für den dann im Übrigen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
(2) Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es fodjan nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
(3) fodjan wird dem Nutzer nach Beendigung des Vertrages auf dessen Anfrage sowie gegen Übernahme der hierdurch entstehenden notwendigen Kosten die vom Nutzer auf dem Server von fodjan abgelegten Inhalte und Daten übergeben. Die Herausgabe erfolgt durch Übergabe einer Datei nach Wahl von fodjan auf einem Datenträger oder durch Übersendung über das Internet. § 5 Abs. 3 dieser AGBs bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(6) Der Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.